Regionaler Sozialdienst Erlach
Adresse | Bahnhofstrasse 87 3232 Ins |
Telefon | 032 312 80 90 |
Fax | 032 312 80 91 |
sozialdienste(at)erlach.ch |
Öffnungszeiten
Montag, 08.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag, 14.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch, 08.30 – 11.30 Uhr
Donnerstag, 08.30 – 11.30 Uhr
Freitag, 08.30 – 11.30 Uhr / 14.00 – 16.00 Uhr
Öffnungszeiten ab 1. August 2022
Montag, 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag, 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch, 08.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag, 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag, 08.30 - 13.00 Uhr (durchgehend)
Für Neuanmeldungen in der Sozialhilfe bitte vorgängig einen Termin vereinbaren.
Angeschlossene Gemeinden
Der Regionale Sozialdienst Erlach ist zuständig für die Gemeinden:
Brüttelen, Epsach, Erlach, Finsterhennen, Gals, Gampelen, Hagneck, Ins, Lüscherz, Müntschemier, Siselen, Täuffelen-Gerolfingen, Treiten, Tschugg und Vinelz
Personen
Name | Funktion | Telefon |
---|---|---|
Jung Erna | Leiterin | 032 312 80 90 |
Büchler Eva | Sozialarbeiterin | 032 312 80 90 |
Desbonnes Liliane | Sozialarbeiterin | 032 312 80 90 |
Figueroa Corinne | Sozialarbeiterin | 032 312 80 90 |
Molinari Natascha | Sozialarbeiterin | 032 312 80 90 |
Polgar Carmen | Sozialarbeiterin | 032 312 80 90 |
Schmidt Céline | Sozialarbeiterin | 032 312 80 90 |
Tanner Susanne | Sozialarbeiterin | 032 312 80 90 |
Rath Mohena | Schulsozialarbeiterin | 032 312 80 90 |
Reichenbach Lara | Schulsozialarbeiterin | 032 312 80 90 |
Fossati Luigi | Schulsozialarbeiter | 032 312 80 90 |
Mischler Reto | Schulsozialarbeiter | 032 312 80 90 |
Grüter Prisca | Sachbearbeiterin | 032 312 80 90 |
Hostettler Manuela | Sachbearbeiterin | 032 312 80 90 |
Käser Anita | Sachbearbeiterin | 032 312 80 90 |
Schwab Vreni | Sachbearbeiterin | 032 312 80 90 |
Stämpfli Claudine | Sachbearbeiterin | 032 312 80 90 |
Weber Regine | Sachbearbeiterin | 032 312 80 90 |
Bärtschi Peter | Sachbearbeiter | 032 312 80 90 |
Müller Daniel | Sachbearbeiter | 032 312 80 90 |
Ruchti Florian | Sachbearbeiter | 032 312 80 90 |
Aufgaben und Dienstleistungen
Beratungen
Wir beraten Sie bei persönlichen, sozialen, finanziellen und rechtlichen Anliegen. Wenn nötig, vermitteln wir Ihnen die richtige Fachstelle. Die erste Kontaktaufnahme kann persönlich oder telefonisch erfolgen. Dabei werden Sie informiert, welche Unterlagen Sie zu einem ersten Gespräch mitnehmen müssen.
Sozialhilfe bei finanziellen Notlagen
Wenn alle anderen finanziellen Hilfsquellen wie Versicherungen, Lohnguthaben, Arbeitslosenkasse und Vermögen ausgeschöpft sind, können Sie den Antrag auf Sozialhilfeleistungen stellen. Eine Sozialarbeiterin klärt mit Ihnen die Situation umfassend ab. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre zur Sozialhilfe.
» Broschüre Sozialhilfe - kurz und gut erklärt (deutsch)
» Broschüre Sozialhilfe - kurz und gut erklärt (französisch)
Kindes- und Erwachsenenschutz
Die Zuständigkeit für den Kindes- und Erwachsenenschutz für die Gemeinde Erlach liegt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Seeland. Die KESB Seeland ist für die Prüfung und Errichtung von Massnahmen sowie als Meldestelle für Gefährdungsmeldungen zuständig.
Im Auftrag der KESB (behördlicher Bereich):
- Abklären von Gefährdungsmeldungen für Kinder und Erwachsene
- Führen von Beistandschaften und Vormundschaften sowie Erziehungsaufsicht für Kinder und Jugendliche bis Volljährigkeit
- Führend von Beistandschaften für Erwachsene. Je nach Beistandschaft werden Unterstützungen im täglichen Leben geleistet, Vertretung bei bestimmten Geschäften oder Rechtsverfahren vorgenommen oder Einkommen und Vermögen verwaltet.
- Bei Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, wird erforderlichenfalls eine Beiständin ernannt, der das Kind bei der Feststellung der Vaterschaft unterstützt und die Unterhaltspflicht klärt.
- Begleiten von Adoptionsverfahren und durchführen der notwendigen Abklärungen
Im Auftrag der Klientinnen und Klienten (freiwilliger Bereich):
- Beratung von unverheirateten Eltern bei der Festlegung von Unterhaltsbeiträgen und bei der Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge für ihr Kind. Die Vereinbarungen werden der KESB zur Prüfung und Genehmigung unterbreitet.
- Beratung von unverheiratet getrennten und geschiedenen Eltern bei der einvernehmlichen Abänderung von Unterhaltsvereinbarungen für ihr Kind
- Beratung von Eltern, Kinder und Jugendlichen bei familiären Schwierigkeiten
- Beratung von Erwachsenen und Vermittlung von Fachstellen in den Bereichen Gesundheit, Arbeit und Finanzen
Gefährdungsmeldungen
Jede Person kann der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint. Sie können die Gefährdungsmeldung der zuständigen KESB schriftlich oder mündlich einreichen.
» Gefährungsmeldung über die Hilfsbedürftigkeit einer erwachsenen Person
Private Mandatstragende PriMA
Ohne den Einsatz von Freiwilligen könnte die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen auch unter dem neuen Erwachsenenschutzrecht nicht sichergestellt werden. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sind auf das Engagement von Privatpersonen angewiesen, die eine Beistandschaft übernehmen.
Wenn Sie sich für eine Mandatsübernahme interessieren, können Sie sich gerne an den Sozialdienst wenden. Der Sozialdienst unterstützt private Mandatstragende beim Führen der Beistandschaft und übernimmt auf Wunsch die Rechnungsführung. Die Beiständin oder der Beistand hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für seine Tätigkeit und auf Erstattung seiner Auslagen.
Mehr Informationen finden hier.
Betreuungsgutscheine
Im System Betreuungsgutscheine vergünstigen die Gemeinden den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie in dem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgeben. Die Gutscheinhöhe hängt vom Einkommen, dem Vermögen und der Familiengrösse ab. Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag von der monatlichen Rechnung ab.
Die Eltern können den Gutschein im ganzen Kanton einlösen – wichtig ist nur, dass die Kita oder Tagesfamilienorganisation zum System zugelassen ist. Ob dies der Fall ist, sehen Sie auf dem Familienportal bei den Angaben zur jeweiligen Institution.
Der Sozialdienst ist für die Bearbeitung der Betreuungsgutscheine und für Fragen zu Gutscheinen für die folgenden Gemeinden zuständig: Brüttelen, Erlach, Finsterhennen, Müntschemier, Siselen und Treiten
Ab dem 01.03.2020 können Sie via www.kiBon.ch oder auf Papier (Gesuch um Betreuungsgutscheine und Formular aktuelles Erwerbspensum) einen Antrag für einen Betreuungsgutschein stellen.
Weitere Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre für Eltern.
Fachbereich Pflegekind und Fremdbetreuung
Wir übernehmen die Abklärung der Tages- und Familienpflegeplätze und stellen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde den Antrag zur Erteilung der Pflegebewilligung.
Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe
Wenn der Vater oder die Mutter die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht erfüllt, leistet der Sozialdienst auf Gesuch hin Hilfe beim Inkasso und bevorschusst die monatlichen Alimente. Für Frauenalimente kann der Inkassodienst in Anspruch genommen werden.
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit Region Erlach erbringt folgende Leistungen:
- Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schüler (Einzelne und Gruppen)
- Beratung und Unterstützung von Lehrpersonen und Schulleitung
- Elternberatung
- Mitwirkung Früherkennung und Prävention
- Informations- und Kooperationsleistung
Angeschlossene Gemeinden
Die Schulsozialarbeit berät die Schulen folgender Gemeinden:
- Brüttelen - Treiten - Müntschemier
- Erlach (Primarschule und OSE)
- Gals
- Gampelen
- Ins
- Lüscherz
- Siselen - Finsterhennen
- Tschugg
- Vinelz
Zuständigkeit nach Region
Monika Szalai | Primarschule Schulimont (Gals, Vinelz, Lüscherz, Gampelen, Tschugg) |
Reto Mischler | Primarschule Brüttelen - Treiten - Müntschemier / Oberstufe Erlach |
Lara Reichenbach | Oberstufe Ins / Primarschule Siselen - Finsterhennen |
Mohena Rath | Primarschule Erlach / Primarschule Ins |