Adresse | Amthausgasse 10 3235 Erlach |
Telefon | 032 338 88 88 |
Fax | 032 338 88 80 |
E-Mail | info(at)erlach.ch |
Gerne geben wir Ihnen Auskunft bei Unklarheiten über die Baubewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben.
Die Bauverwaltung ist Anlaufstelle für baupolizeiliche Belange, für Erschliessungsfragen sowie für raum- und ortsplanerische Angelegenheiten. Weiter ist sie auch für die Gemeindeliegenschaften zuständig. Die Baugesuchsformulare können auf der folgenden Internetseite heruntergeladen werden:
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellst.
Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.
Weitere Links:
eBau
Mit eBau können Sie Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Den Zugriff auf eBau erfolgt über unsere Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen uns noch die Pläne und das Baugesuchsformular ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Wir freuen uns auf Ihre elektonische Eingabe!
Weitere Informationen | Anmeldeportal |
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Weitere Informationen | Website zu eBau |
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.